Kaufvertrag in Teterow
Sicher kaufen und verkaufen mit Notarin Schipke
Wann ist ein notarieller Kaufvertrag erforderlich?
Während viele alltägliche Kaufverträge formfrei gültig sind, ist für bestimmte Rechtsgeschäfte aufgrund ihrer Tragweite eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient dem Schutz der Vertragsparteien und der Sicherstellung klarer Verhältnisse.
Eine notarielle Beurkundung ist insbesondere notwendig bei:
- Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen: Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen.
- Erbbaurechtsverträgen: Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten.
- Schenkungsversprechen: Versprechen einer Schenkung (z.B. einer Immobilie).
- Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen: Kauf und Abtretung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die notarielle Form stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und im Grundbuch bzw. Handelsregister vollzogen werden kann.
Die Rolle von Notarin Schipke bei Ihrem Kaufvertrag
Als Notarin bin ich zur Neutralität verpflichtet. Ich vertrete nicht die Interessen einer einzelnen Partei, sondern sorge für eine ausgewogene und rechtssichere Vertragsgestaltung, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.
- Beratung & Aufklärung: Ich erläutere Ihnen die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen der einzelnen Vertragsklauseln.
- Entwurf des Vertrages: Ich erstelle einen individuellen Vertragsentwurf basierend auf den Absprachen der Parteien und den gesetzlichen Erfordernissen.
- Beurkundung: Im Beurkundungstermin verlese ich den gesamten Vertragstext, kläre offene Fragen und beurkunde die Willenserklärungen der Parteien durch deren Unterschrift und mein Siegel.
- Abwicklung: Nach der Beurkundung kümmere ich mich um die notwendigen Schritte zur Vertragsdurchführung, z.B. die Einholung von Genehmigungen, die Kommunikation mit dem Grundbuchamt und die Überwachung der Kaufpreiszahlung.
Unparteiische Beratung
Notarin Schipke sorgt als neutrale Instanz für einen fairen Interessenausgleich und klärt Sie umfassend über alle rechtlichen Aspekte auf.
Der Ablauf einer Immobilienkaufvertragsbeurkundung in Teterow
Ein typischer Immobilienkauf über unsere Kanzlei läuft wie folgt ab:
- Informationssammlung: Sie teilen uns die Eckdaten des Kaufs mit (Parteien, Objekt, Kaufpreis, Übergabetermin etc.).
- Entwurfserstellung: Wir fertigen einen Vertragsentwurf an und senden ihn beiden Parteien zur Prüfung zu (gesetzliche Frist von 14 Tagen bei Verbraucherverträgen).
- Beurkundungstermin: Käufer und Verkäufer erscheinen persönlich (oder vertreten durch Bevollmächtigte) in unserer Kanzlei in Teterow. Der Vertrag wird vollständig verlesen, erläutert und unterschrieben.
- Vertragsabwicklung: Wir holen notwendige Unterlagen ein (z.B. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde), veranlassen die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, teilen der Bank des Käufers die Details für die Grundschuldbestellung mit und informieren die Parteien, wenn der Kaufpreis fällig ist.
- Eigentumsumschreibung: Nach Bestätigung der Kaufpreiszahlung beantragen wir die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Kosten des notariellen Kaufvertrags
Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie richten sich nach dem Wert des Geschäfts, also in der Regel nach dem Kaufpreis. Die Gebühren sind daher bei allen Notaren in Deutschland gleich.
Beim Immobilienkauf fallen neben den Notarkosten auch Gerichtsgebühren für die Eintragungen im Grundbuch an. In der Regel trägt der Käufer die Kosten des Kaufvertrags und der Grundbucheintragungen. Wir informieren Sie gerne vorab über die konkret zu erwartenden Kosten.
Ihr sicherer Kaufvertrag in Teterow
Ob Immobilienkauf, Grundstücksverkauf oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen – ein notarieller Kaufvertrag gibt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Vertrauen Sie auf die Expertise und Sorgfalt von Notarin Schipke in Teterow für Ihre Vertragsangelegenheiten.
Planen Sie einen Kauf oder Verkauf?
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung oder zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: 03996/12880