Grundschuld bestellen in Teterow

Ihre Finanzierung sicher gestalten mit Notarin Schipke

Die Finanzierung einer Immobilie, sei es beim Kauf oder Bau, erfordert in aller Regel die Aufnahme eines Darlehens. Als Sicherheit für dieses Darlehen verlangen Banken und Sparkassen üblicherweise die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie. Als Ihre Notarin in Teterow, Frau Schipke, begleiten wir Sie bei der Bestellung der Grundschuld und sorgen für eine korrekte und zügige Abwicklung.

Was ist eine Grundschuld?

Eine Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Sie wird im Grundbuch einer Immobilie (Grundstück, Haus, Wohnung) eingetragen und sichert eine Geldforderung, meistens ein Bankdarlehen. Der Eigentümer der Immobilie räumt dem Gläubiger (z.B. der Bank) damit das Recht ein, unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung in die Immobilie zu betreiben, falls die gesicherte Forderung (das Darlehen) nicht zurückgezahlt wird.

Im Gegensatz zur früher üblichen Hypothek ist die Grundschuld “abstrakt”, das heißt, sie ist in ihrem Bestand rechtlich unabhängig von der konkreten Darlehensforderung. Das macht sie für Banken flexibler. Die Verbindung zum Darlehen wird durch eine separate Vereinbarung, die sogenannte Zweckerklärung oder Sicherungsabrede, hergestellt.

Warum und wann wird eine Grundschuld benötigt?

Banken gewähren größere Darlehen für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von Immobilien nur, wenn sie ausreichende Sicherheiten erhalten. Die Grundschuld ist hierbei das wichtigste und gängigste Sicherungsmittel. Sie gibt der Bank die Gewissheit, im Falle eines Zahlungsausfalls des Darlehensnehmers auf die Immobilie zugreifen zu können.

Die Eintragung einer Grundschuld ist daher ein notwendiger Schritt, damit die Bank das vereinbarte Darlehen auszahlen kann. Ohne die eingetragene Grundschuld erfolgt in der Regel keine Darlehensauszahlung.

Die Rolle von Notarin Schipke bei der Grundschuldbestellung

Die Bestellung einer Grundschuld erfordert eine notarielle Urkunde, die sogenannte Grundschuldbestellungsurkunde. Als Notarin in Teterow sorge ich für die korrekte Erstellung und Abwicklung:

  • Entwurf der Urkunde: Ich erstelle die Grundschuldbestellungsurkunde auf Basis der Vorgaben Ihrer finanzierenden Bank und unter Berücksichtigung Ihrer Belange als Immobilieneigentümer.
  • Belehrung und Beurkundung: Im Beurkundungstermin erläutere ich Ihnen den Inhalt der Urkunde, insbesondere die Bedeutung der Zwangsvollstreckungsunterwerfung, und beurkunde Ihre Unterschrift.
  • Einreichung beim Grundbuchamt: Ich reiche die Urkunde beim zuständigen Grundbuchamt ein und beantrage die Eintragung der Grundschuld.
  • Benachrichtigung der Bank: Nach erfolgter Eintragung (oder bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Notarbestätigung) informiere ich die Bank, sodass diese das Darlehen auszahlen kann.

Wichtige Erklärungen

Notarin Schipke stellt sicher, dass Sie als Eigentümer die weitreichenden Folgen der Grundschuldbestellung und der Zwangsvollstreckungsunterwerfung verstehen, bevor Sie unterschreiben.

Der Ablauf der Grundschuldbestellung in Teterow

Das Verfahren läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Bankunterlagen: Ihre Bank übermittelt Ihnen oder uns direkt die erforderlichen Informationen und oft ein Grundschuldbestellungsformular.
  2. Terminvereinbarung & Entwurf: Sie vereinbaren einen Termin bei uns in Teterow. Wir erstellen den Entwurf der Grundschuldbestellungsurkunde.
  3. Beurkundungstermin: Sie erscheinen zum Termin, wir erläutern die Urkunde und Sie unterzeichnen diese vor uns.
  4. Grundbuchantrag: Wir reichen den Antrag auf Eintragung der Grundschuld elektronisch beim Grundbuchamt ein.
  5. Eintragung & Mitteilung: Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld ein und informiert uns. Wir (oder das Grundbuchamt) senden der Bank eine Bestätigung oder einen Grundbuchauszug.
  6. Auszahlung: Die Bank zahlt das Darlehen an Sie oder gemäß den Vereinbarungen im Kaufvertrag aus.

Was passiert nach Rückzahlung des Darlehens? (Löschung)

Ist das durch die Grundschuld gesicherte Darlehen vollständig zurückgezahlt, stellt die Bank auf Anforderung eine sogenannte Löschungsbewilligung aus. Mit dieser Bewilligung können Sie als Eigentümer die Löschung der Grundschuld im Grundbuch beantragen.

Die Löschung ist nicht zwingend erforderlich. Eine eingetragene Grundschuld kann auch für zukünftige Darlehen wiederverwendet werden (Revalutierung). Für den Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt ist in der Regel ebenfalls eine notarielle Mitwirkung (Unterschriftsbeglaubigung) erforderlich. Wir beraten Sie gerne zu den Optionen.

Kosten der Grundschuldbestellung

Wie bei Kaufverträgen richten sich auch die Kosten für die Bestellung (und Löschung) einer Grundschuld nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist hierbei die Höhe der einzutragenden Grundschuld.

Es fallen sowohl Notargebühren für die Beurkundung und Abwicklung als auch Gerichtsgebühren für die Eintragung im Grundbuch an. Diese Kosten trägt üblicherweise der Darlehensnehmer bzw. Immobilieneigentümer. Gerne erstellen wir Ihnen eine Kostenschätzung für Ihren konkreten Fall.

Grundschuldbestellung in Teterow – Wir sind für Sie da

Die Bestellung einer Grundschuld ist ein wichtiger Schritt bei Ihrer Immobilienfinanzierung. Mit Notarin Schipke in Teterow haben Sie eine erfahrene Partnerin an Ihrer Seite, die für eine korrekte, zügige und verständliche Abwicklung sorgt. Wir koordinieren uns eng mit Ihrer Bank und dem Grundbuchamt.

Benötigen Sie eine Grundschuld?

Ihre Bank fordert eine Grundschuldbestellung oder Sie haben Fragen zum Ablauf oder zur Löschung? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Telefon: 03996/12880