Grundschuldbestellung

Rechtssichere Begleitung für Ihre Immobilienfinanzierung

Die Finanzierung einer Immobilie, sei es beim Kauf oder Bau, erfordert in aller Regel die Aufnahme eines Darlehens. Als Sicherheit für dieses Darlehen verlangen Banken und Sparkassen üblicherweise die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie. Als Ihre Notarin in Teterow begleite ich Sie bei der Bestellung der Grundschuld und sorge für eine korrekte und zügige Abwicklung.

Was ist eine Grundschuld?

Eine Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Sie wird im Grundbuch einer Immobilie (Grundstück, Haus, Wohnung) eingetragen und sichert eine Geldforderung, meistens ein Bankdarlehen. Der Eigentümer der Immobilie räumt dem Gläubiger (z.B. der Bank) damit das Recht ein, unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung in die Immobilie zu betreiben, falls die gesicherte Forderung (das Darlehen) nicht zurückgezahlt wird.

Im Gegensatz zur früher üblichen Hypothek ist die Grundschuld “abstrakt”, das heißt, sie ist in ihrem Bestand rechtlich unabhängig von der konkreten Darlehensforderung. Das macht sie für Banken flexibler. Die Verbindung zum Darlehen wird durch eine separate Vereinbarung, die sogenannte Zweckerklärung oder Sicherungsabrede, hergestellt.

Warum und wann wird eine Grundschuld benötigt?

Banken gewähren größere Darlehen für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von Immobilien nur, wenn sie ausreichende Sicherheiten erhalten. Die Grundschuld ist hierbei das wichtigste und gängigste Sicherungsmittel. Sie gibt der Bank die Gewissheit, im Falle eines Zahlungsausfalls des Darlehensnehmers auf die Immobilie zugreifen zu können.

Die Eintragung einer Grundschuld ist daher ein notwendiger Schritt, damit die Bank das vereinbarte Darlehen auszahlen kann. Ohne die eingetragene Grundschuld erfolgt in der Regel keine Darlehensauszahlung.

Notarielle Unterstützung

Die Bestellung einer Grundschuld erfordert eine notarielle Urkunde, die sogenannte Grundschuldbestellungsurkunde. Als Notarin in Teterow sorge ich für die korrekte Erstellung und Abwicklung.

Der Ablauf der Grundschuldbestellung

Das Verfahren läuft typischerweise wie folgt ab:

  • Bankunterlagen: Ihre Bank übermittelt Ihnen oder uns direkt die erforderlichen Informationen und oft ein Grundschuldbestellungsformular. Sollten Sie die Grundschuldbestellungsunterlagen direkt von Ihrer Bank erhalten, übermitteln Sie uns diese – gern per E-Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer. Das sind die notwendigen Unterlagen, die wir zur Vorbereitung Ihres Termins benötigen.
  • Terminvereinbarung & Entwurf: Wir prüfen die Unterlagen schnellstmöglich und vereinbaren telefonisch mit Ihnen einen Termin zur Beurkundung. Grundschuldbestellungen werden grundsätzlich umgehend terminiert. Wir erstellen die Grundschuldbestellungsurkunde auf Basis der Vorgaben Ihrer finanzierenden Bank und unter Berücksichtigung Ihrer Belange als Immobilieneigentümer.
  • Beurkundungstermin: Bei der Beurkundung erläutere ich Ihnen die Grundzüge der Grundschuldbestellung und die Reichweite der abgegebenen Erklärungen. Am Ende wird die Urkunde von Ihnen unterzeichnet. Sollten Sie Fragen oder Änderungswünsche haben, zögern Sie nicht, diese zu stellen. Hierfür sind wir da.
  • Grundbuchantrag/Mitteilung an Bank: Nach der Unterzeichnung kümmert sich das Notarbüro um alle notwendigen Vertragsabschriften, insbesondere erhält die Bank direkt ihre notwendigen Unterlagen. Sie müssen hier nicht selbst tätig werden und nichts weiterleiten. Zudem reichen wir den Antrag auf Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt ein.
  • Eintragung & Mitteilung: Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld ein und informiert das Notariat und die Bank.
  • Auszahlung: Mit der Eintragung der Grundschuld ist der Vorgang in der Regel beendet und die Auszahlungsvoraussetzungen für den Kredit von notarieller Seite geschaffen.

Wichtige Erklärungen

Ich stelle sicher, dass Sie als Eigentümer die weitreichenden Folgen der Grundschuldbestellung und der Zwangsvollstreckungsunterwerfung verstehen, bevor Sie unterschreiben.

Was passiert nach Rückzahlung des Darlehens? (Löschung)

Ist das durch die Grundschuld gesicherte Darlehen vollständig zurückgezahlt, stellt die Bank auf Anforderung eine sogenannte Löschungsbewilligung aus. Mit dieser Bewilligung können Sie als Eigentümer die Löschung der Grundschuld im Grundbuch beantragen. Für den Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt ist in der Regel ebenfalls eine notarielle Mitwirkung (Unterschriftsbeglaubigung) erforderlich. Die Löschung erfolgt daher nicht automatisch mit der Rückzahlung des Darlehens!

Die Löschung ist nicht zwingend erforderlich. Eine eingetragene Grundschuld kann auch für zukünftige Darlehen wiederverwendet werden (Revalutierung). Wir beraten Sie gerne zu den Optionen.

Kosten der Grundschuldbestellung

Wie bei Kaufverträgen richten sich auch die Kosten für die Bestellung (und Löschung) einer Grundschuld nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist hierbei die Höhe der einzutragenden Grundschuld.

Es fallen sowohl Notargebühren für die Beurkundung und Abwicklung als auch Gerichtsgebühren für die Eintragung im Grundbuch an. Diese Kosten trägt üblicherweise der Darlehensnehmer bzw. Immobilieneigentümer. Gerne erstellen wir Ihnen eine Kostenschätzung für Ihren konkreten Fall.

Wir sind für Sie da

Die Bestellung einer Grundschuld ist ein wichtiger Schritt bei Ihrer Immobilienfinanzierung. Mit mir haben Sie eine erfahrene Partnerin an Ihrer Seite, die für eine korrekte, zügige und verständliche Abwicklung sorgt. Wir koordinieren uns eng mit Ihrer Bank und dem Grundbuchamt.

Benötigen Sie eine Grundschuld?

Ihre Bank fordert eine Grundschuldbestellung oder Sie haben Fragen zum Ablauf oder zur Löschung? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Telefon: 03996/12880